Das Jahresende rückt näher, und damit möchten wir Sie an eine wichtige gesetzliche Verpflichtung erinnern: die Erstellung und Meldung des Jahresbelegs Ihrer Registrierkasse. Als Ihre Steuerberatungskanzlei ist es unser Ziel, Sie bei der Einhaltung Ihrer Pflichten zu unterstützen und mögliche Fehler zu vermeiden.
Was ist der Jahresbeleg oder Nullbeleg?
Der Jahresbeleg, oft auch Nullbeleg genannt, ist ein spezieller Beleg, der den korrekten Abschluss Ihrer Registrierkasse am Ende des Kalenderjahres dokumentiert. Der Beleg weist einen Betrag von 0,00 Euro aus und dient der Überprüfung der Sicherheitseinrichtung Ihrer Kasse.
Wichtig: Für jede Registrierkasse, die in Ihrem Betrieb genutzt wird, muss ein eigener Jahresbeleg erstellt werden.
Fristen und Pflichten
- Erstellung des Jahresbelegs: Der Jahresbeleg muss zum 31. Dezember 2024 erstellt werden. Dies geschieht direkt über Ihre Registrierkasse.
- Meldung an das Finanzamt: Der Beleg muss mithilfe der Belegcheck-App des Finanzministeriums überprüft und bis spätestens 15. Februar 2025 an das Finanzamt gemeldet werden.
- Aufbewahrungspflicht: Der Jahresbeleg ist auszudrucken oder elektronisch zu speichern und für sieben Jahre aufzubewahren.
Warum ist der Jahresbeleg so wichtig?
Die Erstellung und Meldung des Jahresbelegs gewährleistet, dass Ihre Registrierkasse ordnungsgemäß funktioniert und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine fehlende oder verspätete Meldung kann zu Problemen bei Prüfungen durch das Finanzamt führen und unter Umständen Sanktionen nach sich ziehen.
Im Rahmen von Mystery Shopping und Beobachtung von Geschäftsvorgängen wird auf die Belegerteilungspflicht besonders geachtet. Verstöße dieser Art stellen eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 FinStrG dar und werden mit einer Geldstrafe von bis zu € 5.000 geahndet. In Österreich besteht weiters eine – allerdings sanktionslose – Belegannahmeverpflichtung für den Kunden.
So gehen Sie vor
- Erstellen Sie den Jahresbeleg über Ihre Registrierkasse. Konsultieren Sie hierzu das Benutzerhandbuch Ihrer Kasse oder wenden Sie sich an Ihren Anbieter:in.
- Prüfen Sie den Beleg mit der Belegcheck-App des Finanzministeriums. Die App generiert automatisch die Meldung an das Finanzamt.
- Archivieren Sie den Beleg für Ihre Unterlagen.
Ditachmair & Partner unterstützt Sie gerne
Sollten Sie Fragen zur Erstellung oder Meldung des Jahresbelegs haben oder Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Registrierkasse benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie alle Fristen einhalten und keine bösen Überraschungen erleben.
Wir begleiten Sie durch die Jahresabschlussarbeiten und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.
Melden Sie sich bei uns – wir sind für Sie da: office@ditachmair.at.
Ihr Team von Ditachmair & Partner
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