Gute Nachrichten für Arbeitnehmer:innen in Österreich: Für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 35 m² entfällt der Sachbezug. Diese Neuerung erleichtert es österreichischen Unternehmen, Dienstwohnungen attraktiver anzubieten, und bringt gleichzeitig handfeste Vorteile für Mitarbeiter:innen.

Warum sind diese Neuerungen wichtig?

In Österreich steigen die Mietpreise in vielen Regionen kontinuierlich an, insbesondere in Ballungsräumen. Gleichzeitig vergrößern sich die Pendeldistanzen für viele Arbeitnehmer:innen. Hier bieten Dienstwohnungen eine flexible Lösung. Mit der neuen Regelung für Dienstwohnungen bis 35 m² entfällt der bisher steuerlich relevante Sachbezug, was eine direkte Entlastung für Arbeitnehmer:innen in Österreich bedeutet.

Für Unternehmen im ganzen Land wird die Bereitstellung von Dienstwohnungen so zu einem noch attraktiveren Benefit, mit dem sie Fachkräfte gezielt gewinnen und langfristig binden können. Besonders in den österreichischen Kernbranchen wie Tourismus, Industrie und Dienstleistungen ist dies ein bedeutender Vorteil.

Was bedeutet das konkret?

Die Regelung sieht vor, dass für kleine, arbeitsplatznahe Dienstwohnungen bis 35 m² kein Sachbezug mehr angerechnet wird. Das bedeutet:

  • Keine steuerlichen Belastungen: Arbeitnehmer:innen müssen keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern.
  • Mehr Netto vom Brutto: Das entfallene Steueraufkommen bedeutet effektiv mehr Geld in der Tasche der Mitarbeiter:innen.
  • Flexible Unterbringung: Besonders bei zeitlich befristeten Projekten oder Überbrückungsphasen bietet sich die Nutzung von Dienstwohnungen an, was besonders in stark frequentierten Regionen wie Wien, Salzburg oder Innsbruck hilfreich ist.

Wer profitiert?

Arbeitnehmer:innen

  • Kostenvorteile: Keine zusätzliche Steuerlast durch den Sachbezug
  • Zeitersparnis: Wohnen in der Nähe des Arbeitsplatzes reduziert Pendelzeiten erheblich.
  • Flexibilität: Ideal für befristete Arbeitsverhältnisse oder kurzfristige Projekteinsätze, wie sie in vielen österreichischen Betrieben häufig sind.

Arbeitgeber

  • Mitarbeiter:innenbindung: Attraktive Zusatzleistungen fördern die Zufriedenheit und Loyalität der Belegschaft.
  • Standortvorteile: Die Bereitstellung von Unterkünften in der Nähe des Arbeitsplatzes steigert die Attraktivität des Unternehmens. Besonders in touristischen Hotspots oder ländlichen Regionen mit begrenztem Wohnraum ist dies ein klarer Vorteil.
  • Reputation: Unternehmen, die auf solche Vorteile setzen, positionieren sich als moderne und mitarbeiter:innenfreundliche Arbeitgeber.

So nutzen Sie die Vorteile

Die Umsetzung ist einfach:

  1. Prüfen Sie, ob geeignete Dienstwohnungen zur Verfügung stehen oder angemietet werden können.
  2. Stellen Sie sicher, dass die Wohnfläche 35 m² nicht überschreitet und die Wohnung arbeitsplatznah ist.
  3. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen über diese steuerlichen Vorteile und deren Auswirkungen auf das Nettogehalt.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von Expert:innen beraten, um alle Möglichkeiten dieser Regelung optimal auszuschöpfen und korrekt anzuwenden. Besonders die steuerlichen Rahmenbedingungen in Österreich sollten hierbei berücksichtigt werden.

Fazit

Die Neuerung bei Dienstwohnungen ist ein wichtiger Schritt, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmer:innen in Österreich zu verbessern. Für Unternehmen bietet sich eine exzellente Möglichkeit, durch attraktive Zusatzleistungen die Mitarbeiter:innenbindung zu stärken und Fachkräfte gezielt anzusprechen. Nutzen Sie diese Chance, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung und Klärung aller offenen Fragen. Kontaktieren Sie uns unter office@ditachmair.at und erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Neuerungen optimal für Ihr Unternehmen einsetzen können!

Bildnachweis: Shutterstock / PHOTOCREO Michal Bednarek.

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