Herabsetzung der Steuervorauszahlungen – Ein wichtiger Schritt für Ihre Finanzen
Das dritte Quartal steht vor der Tür, und damit auch die Vorschreibung für die Steuerzahlungen. Dies ist der perfekte Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob Sie möglicherweise zu viel an das Finanzamt vorauszahlen.
Als Steuerpflichtige/r sind Sie verpflichtet, vierteljährlich Vorauszahlungen auf Ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu leisten. Diese Zahlungen sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt festgelegt und basiert auf Ihrem Steuerbescheid des vergangenen Jahres.
In der Regel werden die Vorauszahlungen auf Basis der festgesetzten Jahressteuer für das kommende Jahr um 4 % und für jedes weitere Jahr um 5 % erhöht. Dabei geht der Gesetzgeber von steigenden Einkünften aus – doch dies spiegelt oft nicht die wirtschaftliche Realität wider. Gerade in unsicheren Zeiten kann es vorkommen, dass Ihr Einkommen im laufenden Jahr geringer ausfällt.
Wie Sie Ihre Vorauszahlungen überprüfen
Nachdem das Jahr bereits fortgeschritten ist, können Sie eine Hochrechnung auf Basis Ihres bisherigen Gewinns und einer Einschätzung des voraussichtlichen Jahresergebnisses vornehmen. Vergleichen Sie diese Prognose mit den Vorauszahlungen, die Ihnen vom Finanzamt vorgeschrieben wurden.
Sollte sich herausstellen, dass 2024 für Sie ein schlechteres Jahr sein wird, könnten Sie derzeit zu viel an das Finanzamt vorauszahlen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen.
Voraussetzungen für die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
Ein formloser Antrag ist ausreichend, um eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. In diesem Antrag müssen Sie die Gründe für die niedrigere Gewinnerwartung darlegen und dies durch entsprechende Nachweise, wie z.B. einer Aufstellung über die Umsatzentwicklung oder eine Zwischenbilanz, untermauern.
Den Antrag können Sie einfach und bequem über FinanzOnline unter „Weitere Services“ – „Zahlungsoptionen“ – „Vorauszahlung“ einreichen.
Fristen und wichtige Hinweise
Damit die Herabsetzung noch für das laufende Jahr wirksam wird, muss der Antrag bis spätestens 30. September gestellt werden. Nach diesem Datum eingereichte Anträge wirken sich erst auf das folgende Jahr aus. Sollte sich Ihre finanzielle Situation nach dem Stichtag verschlechtern, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, einen Stundungs- oder Ratenzahlungsantrag für das vierte Quartal zu stellen.
Darüber hinaus besteht auch bei den Beiträgen an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, eine Herabsetzung zu beantragen.
Fazit
Wenn sich Ihr Geschäftsergebnis in diesem Jahr schlechter entwickelt, sollten Sie nicht zögern, Ihre Steuervorauszahlungen anzupassen. Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann verhindern, dass Sie unnötig hohe Vorauszahlungen leisten müssen. Für weitere Fragen oder Unterstützung bei Ihrem Antrag, steht Ihnen Ditachmair & Partner jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@ditachmair.at.
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