Die Gründung eines Einzelunternehmens (EPU) in Österreich bringt viele Herausforderungen und Verpflichtungen mit sich, insbesondere im Bereich der Steuern. Für Neugründungen bietet das österreichische Steuersystem jedoch einige Erleichterungen, darunter eine Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Blog-Artikel beleuchten wir, was neugegründete EPUs in Österreich in Bezug auf Steuerbefreiungen wissen müssen und wann die ersten Steuern fällig werden.

Steuerbefreiung für Neugründungen

In Österreich können neugegründete EPUs unter bestimmten Bedingungen von einer Steuerbefreiung profitieren. Diese Befreiung zielt darauf ab, Unternehmern den Einstieg zu erleichtern und das unternehmerische Risiko in den ersten Jahren zu mindern.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Neugründung: Das EPU muss eine Neugründung sein. Das heißt, es darf in den letzten fünf Jahren keine ähnliche unternehmerische Tätigkeit ausgeübt worden sein. Umsatzgrenze: Die Umsatzgrenze für die Steuerbefreiung muss eingehalten werden. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und sollte daher beim Finanzamt erfragt werden. Einhaltung steuerlicher Pflichten: Alle steuerlichen Anmeldungen und Erklärungen müssen fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden.

Dauer der Steuerbefreiung

Die Dauer der Steuerbefreiung kann variieren. In der Regel gilt sie für die ersten Jahre nach der Gründung. Es ist jedoch wichtig, sich bei den zuständigen Behörden über die genauen Bedingungen und Fristen zu informieren.

Wann werden die ersten Steuern fällig?

Nach Ablauf der Steuerbefreiungsperiode oder wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr erfüllt sind, werden die Steuern für das EPU fällig. Dazu gehören:

Einkommensteuer: Basierend auf dem erzielten Gewinn des Unternehmens.

Umsatzsteuer (USt): Sobald das Unternehmen die Kleinunternehmergrenze überschreitet, wird die Umsatzsteuer fällig.

Sozialversicherungsbeiträge: Abhängig von Einkommen und Gewinn müssen Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden.

Worauf muss man achten?

Buchhaltung: Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist unerlässlich, um den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten.

Steuerliche Beratung: Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, insbesondere in Bezug auf steuerliche Anmeldungen und Fristen.

Fristen einhalten: Alle steuerlichen Fristen müssen eingehalten werden, um Strafzahlungen zu vermeiden. Informieren über Änderungen: Steuergesetze können sich ändern. Es ist wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Fazit

Die Steuerbefreiung für neugegründete EPUs in Österreich bietet eine hervorragende Unterstützung für Unternehmer in den ersten Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Fristen genau zu kennen und einzuhalten. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung und die Inanspruchnahme professioneller steuerlicher Beratung können dabei helfen, steuerliche Verpflichtungen erfolgreich zu managen und das Unternehmen auf einen langfristigen Erfolgsweg zu führen.

Bildnachweis: Andreas Klassen / Unsplash, Scott Graham / Unsplash.

Beitrag teilen