Gemeinnützige Organisationen aufgepasst: Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Energiekostenzuschüsse zu beantragen! Ob Sport, Kultur oder Soziales – sichern Sie sich finanzielle Unterstützung und meistern Sie die steigenden Energiekosten.

Wer Profitiert

Die gestiegenen Energiekosten haben in den letzten Jahren verständlicherweise zu sehr viel Unmut geführt und treffen gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen wie Sport- oder Kulturvereine sowie Sozial- und Umwelteinrichtungen besonders schwer. Noch dazu kommt, dass genannte Institutionen, welche nicht unternehmerisch tätig sein, beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren.

Daher möchten wir, das Beratungsunternehmen Ditachmair & Partner, Sie über den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen gemäß der EKZ-NPO-Richtlinienverordnung informieren – denn Ehrenamt ist Ehrensache!

Maßnahmenpaket

Um den gemeinnützigen Sektor zu stärken, ohne auf die Energiesparanreize verzichten zu müssen, kann nun ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung in Anspruch genommen werden. Es wurden 140 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die 3,7 Millionen Menschen in Österreich finanziell zu unterstützen, welche sich ehrenamtlich engagieren.

Phasen der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt elektronisch unter www.ekz-npo.at und gliedert sich in 2 Phasen:

Phase 1 (Kalenderjahr 2022): möglich vom 22. Jänner bis zum 30. Juni 2024
30% der Energiemehrkosten werden gefördert!

Phase 2 (Kalenderjahr 2023): möglich vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2024
50% der Energiemehrkosten werden gefördert!

Hinweis

Falls Sie bereits eine Förderung in Anspruch genommen haben, wird diese lediglich von den förderbaren Kosten abgezogen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen hiermit weiterhelfen. Falls Sie noch weitergehende Fragen haben oder detailliertere Informationen spezifisch Ihrer Non-Profit-Organisation haben möchten, können Sie uns sehr gerne kontaktieren, unter elisabeth.gaisbauer@ditachmair.at.

Bildnachweis: matimix / Shutterstock.

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