Steigen Sie um auf E-Mobilität und nutzen Sie steuerliche Vorteile, die bis 2030 anhalten. Ob Unternehmer oder Privatperson, mit einem E-Auto fahren Sie an der Steuer vorbei. Achtung bei Hybriden – nicht alle sind gleich! Finden Sie heraus, wie Ihr E-Auto mehr als nur die Umwelt schont.

Wie Sie Steuervorteile durch Ihr E-Auto für sich nutzen können

Ob E-Kraftfahrzeuge nun umweltfreundlicher als kraftstoffbetriebene sind, sei in diesem Beitrag dahingestellt. Aus Sicht der Kosteneinsparung durch die Steuerabsetzbarkeit lohnt es sich allerdings sehr wohl, denn im Gegensatz zu Verbrennern sind neu zugelassene Elektroautos bis zum Jahr 2030 von der Kfz-Steuer komplett ausgenommen.

Doch nicht nur das

Als Unternehmer und Besitzer eines E-Autos sind Sie von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) befreit, müssen keine motorbezogene Versicherungssteuer entrichten und können beim Erwerb eines E-Autos zu 100% vom Vorsteuerabzug profitieren, sofern die Anschaffungskosten € 40.000 oder weniger betragen – Stichwort Luxustangente.

Augen auf bei der Fahrzeugwahl

Hybridfahrzeuge sind von diesen Vorteilen ausgenommen, selbst wenn der Verbrennungsmotor nicht genutzt wird!

Zu detaillierten Fragen zum Thema Steuerabsetzbarkeit bei E-Mobilität beraten wir Sie gerne! Nutzen Sie unsere Expertise und kontaktieren Sie uns unter: bernhard.ditachmair@ditachmair.at.

Bildnachweis: Olivier Le Moal / Shutterstock.

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