Aufgrund steigender Zinsen wurden die Prognosezeiträume für Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung verlängert. Vermieter:innen können nun von längeren Zeiträumen zur Anerkennung steuerlicher Verluste profitieren.
Aufgrund steigender Zinsen wurden die Prognosezeiträume für Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung verlängert. Vermieter:innen können nun von längeren Zeiträumen zur Anerkennung steuerlicher Verluste profitieren.