Die Änderungen im Detail

Die Bundesregierung hat sich für das Jahr 2025 auf eine Anhebung der Steuerstufen um knapp vier Prozent geeinigt. Weitere Anpassungen gibt es bei Kilometergeld, Diäten, Kleinunternehmer:innengrenze und beim Kinderzuschlag.

Mit dem Jahr 2023 wurde in Österreich die kalte Progression, eine schleichende Form der Steuererhöhung, abgeschafft. Nun hat die Bundesregierung sich auf die dafür erforderliche Anhebung der Steuerstufen und die weiteren Maßnahmen für das Jahr 2025 geeinigt. Die Steuerstufen werden jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Insgesamt macht die Entlastung kommendes Jahr knapp zwei Milliarden Euro aus, hob Finanzminister Magnus Brunner hervor.

Die Schwellenwerte der Steuerstufen für das Jahr 2025

Die neue Regelung ab 2025 sieht vor, dass alle Steuerstufen (außer der Spitzensteuersatz von 55% für Einkommen ab einer Million Euro) um knapp vier Prozent erhöht werden. Es gibt weiterhin 7 Steuerstufen. 2025 sind Einkommen bis zu 13.308 Euro (aktuell 12.816) steuerfrei; keine Änderung gibt es beim Spitzensteuersatz von 55 %. Dieser gilt weiterhin ab einem Einkommen von 1.000.000 Euro.

1. Steuerstufe: Einkommen bis 13.308 € (zuvor 12.816 €) steuerfrei
2. Steuerstufe: Einkommen 13.309 € bis 21.617 € (zuvor 20.818 €) 20 %
3. Steuerstufe: Einkommen 21.618 € bis 35.836 € (zuvor 34.513 €) 30 %
4. Steuerstufe: Einkommen 35.837 € bis 69.166 € (zuvor 66.612 €) 40 %
5. Steuerstufe: Einkommen 69.167 € bis 103.072 € (zuvor 99.266 €) 48 %
6. Steuerstufe: Einkommen 103.073 € bis 1.000.000 € 50 %
7. Steuerstufe: Einkommen über 1.000.000 € 55 %

Anpassungen bei Kilometergeld, Diäten, Kleinunternehmergrenze und Kinderzuschlag

Zusätzlich werden ab 2025 mit dem Kilometergeld und dem Kinderzuschlag weitere Zahlungen angehoben. Auch die Inlands-Tages- und Nachtspesen werden angepasst. Finanziert werden diese Maßnahmen mit dem sogenannten flexiblen Drittel der durch die Abschaffung der Kalten Progression frei gewordenen Entlastungssumme (651 Mio. Euro).

Kilometergeld

Ab 2025 wird es in Österreich ein einheitliches Kilometergeld, unabhängig vom verwendeten Fahrzeug geben. Aktuell beträgt das Kilometergeld für Pkw 42 Cent/km, für Motorfahrräder und Motorräder 24 Cent/km und für Fahrräder 38 Cent/km. Für 2025 wurde das Kilometergeld auf einheitliche 50 Cent pro Kilometer festgelegt. Der Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen soll ebenfalls attraktiver werden.

Diäten und Dienstwohnungen

Tages- und Nächtigungsgelder für Inlandsdienstreisen werden ebenfalls erhöht, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Das Tagesgeld wird mit 2025 auf 30 Euro angehoben, das Nächtigungsgeld auf 17 Euro.

Bei Dienstwohnungen wird die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 Quadratmeter erhöht, und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot. Dies sei für allem für Industrie und Tourismus wichtig, erklärte Brunner.

Kleinunternehmergrenze

Auch die Kleinunternehmer:innengrenze wird von 35.000 auf 55.000 Euro angehoben. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer:in gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt. Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer.

Kinderzuschlag

Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen wird der Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages von 60 Euro pro Monat und Kind ins Dauerrecht übernommen. Dies sei „sozial treffsicher“, unterstrich Kogler. Betroffen seien rund 250.000 Kinder, sagte Sozialminister Rauch, die Maßnahme sei ein „enorm wichtiger Schritt im Kampf gegen die Kinderarmut“.

Fazit

Die Steueranpassungen 2025 bringen zahlreiche Änderungen, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Mit den angehobenen Steuerstufen, der Erhöhung des Kilometergeldes und den Anpassungen bei Diäten und der Kleinunternehmer:innengrenze soll eine spürbare Entlastung erreicht werden. Besonders für Kleinunternehmer:innen und Familien bietet die Reform wichtige Verbesserungen.

Sollten Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder weiteren steuerlichen Themen haben, stehen wir Ihnen bei Ditachmair & Partner gerne zur Verfügung. Für eine persönliche Betreuung kontaktieren Sie uns unter office@ditachmair.at – wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

Bildnachweis: Shutterstock/Andrii Yalanskyi.

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