Steuerrecht in Österreich: Ein Leitfaden für Unternehmer:innen
Das Steuerrecht in Österreich kann komplex und überwältigend wirken, besonders für neue Unternehmerinnen. Dieser Blog bietet einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Unternehmerinnen kennen sollten, um einen schnellen und fundierten Einstieg in das österreichische Steuerrecht zu erhalten.
Die wichtigsten Steuerarten
Einkommensteuer (ESt)
- Wer ist betroffen?: Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften (OG, KG).
- Was wird besteuert?: Der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit.
Wichtig zu wissen: Unternehmer:innen müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten und am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wir unterstützen Sie bei der Planung ihres voraussichtlichen Gewinnes und passen die Steuervorauszahlungen entsprechend an.
Körperschaftsteuer (KöSt)
- Wer ist betroffen?: Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexCo und AG.
- Was wird besteuert?: Der Gewinn des Unternehmens.
Wichtig zu wissen: Der Steuersatz beträgt seit 2024 23%. Auch hier sind vierteljährliche Vorauszahlungen und eine jährliche Steuererklärung (Bilanz im Sinne des UGB) erforderlich.
Umsatzsteuer (USt)
- Wer ist betroffen?: Alle Unternehmer:innen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen.
- Was wird besteuert?: Der Umsatz des Unternehmens.
Wichtig zu wissen: Der Regelsatz beträgt 20%, der ermäßigte Satz 10% bzw. 13%. Kleinunternehmer:innen mit einem Jahresumsatz unter 35.000 Euro können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Achtung: die Kleinunternehmergrenze wurde 2025 erhöht!
Lohnsteuer
- Wer ist betroffen?: Unternehmen mit Angestellten.
- Was wird besteuert?: Das Einkommen der Mitarbeiter:innen.
Wichtig zu wissen: Unternehmer:innen sind verpflichtet, die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter:innen direkt an das Finanzamt abzuführen.
Wichtige Steuerpflichten und Fristen
Steuererklärungen
- Einkommensteuer: Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres (bei elektronischer Übermittlung bis zum 30. Juni) eingereicht werden. Keine Sorge: wir als Parteienvertreter haben länger dafür Zeit.
- Körperschaftssteuer: der Jahresabschluss (Bilanz) muss bis zum 30.September des Folgejahres beim Firmenbuch eingereicht werden (Annahme: der Bilanzstichtag ist der 31.12.)
- Umsatzsteuer: Die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig. Die Jahreserklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden.
Aufbewahrungspflichten
Unternehmer:innen müssen Geschäftsunterlagen wie Rechnungen und Verträge mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Längere Aufbewahrungsfristen sind bei Grundstücksumsätzen zu beachten.
Registrierkassenpflicht
Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 15.000 Euro, davon mindestens 7.500 Euro Barumsätze, sind verpflichtet, eine Registrierkasse zu führen.
Tipps für die Praxis
- Steuerliche Planung und Beratung: Eine frühzeitige Planung und regelmäßige Beratung durch Steuerberater:innen können helfen, Steuervorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
- Buchhaltung und Dokumentation: Eine ordentliche Buchhaltung und vollständige Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sind essenziell. Moderne Buchhaltungssoftware kann die Arbeit erheblich erleichtern.
- Vorsicht bei Geschäftsreisen und Bewirtungskosten: Diese Aufwendungen sind nur eingeschränkt abzugsfähig. Es ist wichtig, die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen, um Abzüge korrekt geltend zu machen.
- Investitionsbegünstigungen nutzen: Österreich bietet verschiedene steuerliche Begünstigungen für Investitionen, wie die Forschungsprämie oder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Diese können die Steuerlast erheblich senken.
Fazit
Das österreichische Steuerrecht stellt Unternehmer:innen vor viele Herausforderungen, bietet aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast. Ein grundlegendes Verständnis der wichtigsten Steuerarten, Fristen und Pflichten ist unerlässlich. Regelmäßige Beratung durch Expertinnen und eine sorgfältige Buchhaltung sind der Schlüssel zum Erfolg.
Für detaillierte und aktuelle Informationen steht Ihnen gerne unser Geschäftsleiter und Spezialist Tobias Höglinger, LL.B unter tobias.hoeglinger@ditachmair.at zur Verfügung.
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