Was hat es mit diesem Jahresbeleg auf sich? Was sollten Sie dabei beachten?

Zu jedem Jahreswechsel muss für Ihre Registrierkasse ein Jahresbeleg erstellt und geprüft werden. Wir sagen Ihnen, was Sie bis wann zu tun haben.

Was ist der Nullbeleg?

Der Jahresbeleg/Nullbeleg ist der letzte Monatsbeleg im Kalenderjahr (Dezember).
Wenn Sie also im Dezember Ihren Monatsbeleg mit Signatur erstellen, haben Sie auch gleichzeitig den Jahresbeleg erstellt. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch dieser ein Nullbeleg.

Die Meldung des Nullbeleges ist verpflichtend und zeigt dem Finanzamt, dass Ihre Kasse ordnungsgemäß und manipulationssicher in Betrieb ist. Die Prüfung muss bis spätestens 15. Februar durchgeführt werden. Bitte beachten Sie diese Frist, denn eine Prüfung nach dem 15.02. könnte als Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des Finanzstrafgesetzes ausgelegt werden und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Wie erfolgt eine manuelle Überprüfung?

  1. Prüfen Sie den Jahresbeleg (Monatsbeleg Dezember) mit der Beleg Check APP des BMF.
  2. Scannen Sie den QR-Code auf dem Beleg und geben Ihren Authentifizierungscode ein.
  3. Auf dem Display erhalten Sie das Resultat der Prüfung. Ein grüner Haken steht für ein positives Ergebnis. Bei einem roten X liegt ein Fehler vor.

Sie wollen sich mit solchen banalen Tätigkeiten nicht von Ihrer eigentlichen Aufgabe abhalten lassen?

Bitte übermitteln Sie uns rechtzeitig (vor dem 15.Februar des Folgejahres) ihren Nullbeleg und wir kümmern uns um die fachgerechte Übermittlung und Prüfung ihres Beleges. E-Mail an: office@ditachmair.at

Autoren

Elisabeth Gaisbauer, Office Management (Ditachmair & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH)

Tobias Höglinger, LL.B, Steuerberater-Berufsanwärter (Ditachmair & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH)

Bildnachweis: Stokkete / Shutterstock.

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