Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz und GesRÄG 2023: Chancen für Steueroptimierung bei GmbHs ab 2024

Am 15. Dezember 2023 hat der Nationalrat das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) sowie das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) beschlossen. Eine zentrale Neuerung ist die Absenkung des Mindeststammkapitals für GmbHs von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro. Diese Regelung trat mit 1. Januar 2024 in Kraft und bietet für viele Gesellschafter:innen Möglichkeiten zur steueroptimierten Kapitalplanung.

Hintergrund: Förderung von Start-ups und attraktiven Kapitalmaßnahmen

Die Absenkung des Stammkapitals auf 10.000 Euro war ein zentraler Bestandteil des Regierungsprogramms 2020–2024 und zielt darauf ab, insbesondere innovativen Start-ups einen leichteren Einstieg in das Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch diese Änderung wird die Haftung für Gründer:innen in der Frühphase auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt. Doch die Gesetzesänderung bringt nicht nur Vorteile für Neugründungen, sondern öffnet auch für bestehende GmbHs – darunter viele kleine Unternehmen – neue Möglichkeiten für Kapitalmaßnahmen, die zu erheblichen Steuererleichterungen führen können.

Steueroptimierte Kapitalherabsetzung und Rückzahlungen

Mit der neuen Regelung haben GmbHs seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit, das Stammkapital von 35.000 Euro auf 10.000 Euro zu reduzieren. Damit einher geht eine entsprechende Rückzahlung von 25.000 Euro an die Gesellschafter:innen, was unter bestimmten Umständen steuerfrei erfolgen kann. Entscheidend ist dabei, dass die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile den vollen Betrag von 35.000 Euro betragen – eine Bedingung, die in der Regel für Gründungsgesellschafter:innen erfüllt ist, die ihre Einlagen voll geleistet haben.

Diese Rückzahlung stellt eine attraktive Alternative zur klassischen Gewinnausschüttung dar. Während bei Gewinnausschüttungen die Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % einbehalten wird, bleibt die Rückzahlung im Rahmen der Kapitalherabsetzung steuerfrei. Das bedeutet für Gesellschafter:innen eine Steuerersparnis von 6.875 Euro pro 25.000 Euro Rückzahlung – ein erheblicher Vorteil, den es zu nutzen gilt.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Ein strategisches Instrument

Trotz der Vorteile einer Kapitalherabsetzung kann ein zu niedriges Stammkapital das Vertrauen von Geschäftspartnerinnen und Investorinnen schwächen. Ein angemessenes Stammkapital signalisiert Risikobereitschaft und Seriosität und fördert zugleich die Kapitalerhaltung der GmbH. Daher kann es nach einer Kapitalherabsetzung sinnvoll sein, das Kapital über eine nominelle Kapitalerhöhung wieder aufzustocken. Dies erfolgt durch die Umwandlung von freien Rücklagen oder Bilanzgewinnen in Stammkapital.

Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich, wenn dieser Prozess im Rahmen einer langfristigen Steuerplanung strategisch eingesetzt wird. Nach einer Kapitalerhöhung kann eine erneute Kapitalherabsetzung nach zehn Jahren steuerlich begünstigt werden. So wird eine Rückzahlung aus dieser zweiten Herabsetzung lediglich mit einer Steuerlast von 19,6 % belastet, anstelle der üblichen 27,5 % bei Gewinnausschüttungen. Dieser Unterschied von 7,9 %-Punkten kann über die Jahre beachtliche Steuerersparnisse generieren.

Beispiel: Die steuerliche Auswirkung von Kapitalmaßnahmen

Nehmen wir an, eine GmbH mit einem voll geleisteten Stammkapital von 35.000 Euro, setzt ihr Kapital um 25.000 Euro herab und zahlt diesen Betrag an die Gesellschafter*innen zurück. Gleichzeitig erfolgt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, sodass das Stammkapital erneut auf 35.000 Euro angehoben wird. Nach zehn Jahren könnte diese GmbH erneut eine Kapitalherabsetzung vornehmen, wobei die Rückzahlung steuerlich begünstigt wäre.

Im konkreten Fall würde die Steuerbelastung auf die beiden Kapitalherabsetzungen zusammen nur 9,8 % betragen, also 4.911 Euro auf eine Gesamtrückzahlung von 50.000 Euro. Die verbleibenden 45.089 Euro stünden den Gesellschafter:innen zur freien Verfügung. Verglichen mit einer regulären Gewinnausschüttung ergibt sich so eine Steuerersparnis von 8.839 Euro – ein beeindruckender Vorteil, der durch frühzeitige und strategische Planung realisiert werden kann.

Fazit: Neue Chancen für Steueroptimierung

Die Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro ab 2024 bringt für bestehende GmbHs nicht nur eine Entlastung bei der Körperschaftsteuer, sondern auch neue Möglichkeiten für steueroptimierte Kapitalmaßnahmen. Insbesondere durch Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen können Gesellschafter:innen erhebliche Steuervorteile realisieren.

Für eine optimale Nutzung dieser neuen Möglichkeiten sollten Gesellschafter:innen die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen genau im Blick behalten und eine langfristige Planung in Betracht ziehen. Dabei unterstützt Sie Tobias Höglinger, LLB, von Ditachmair & Partner gerne. Für Fragen können Sie sich unter tobias.hoeglinger@ditachmair.at gerne an ihn wenden.

Bildnachweis: Shutterstock/HBRH.

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