EU vereinheitlicht Kleinunternehmerregelung

Ab 2025 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angepasst. Die Kleinunternehmerregelung in Österreich ist eine steuerliche Sonderregelung, die sich an kleine Unternehmen und Selbstständige richtet. Sie bietet diesen die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, um den administrativen Aufwand zu verringern und die Buchhaltung zu vereinfachen. Ditachmair & Partner klärt Sie über die wesentlichen Aspekte der Kleinunternehmerregelung auf.

Die derzeit geltende Kleinunternehmerregelung gilt nur für UnternehmerInnen, die im Inland in Österreich ihr Unternehmen betreiben. Dadurch entsteht für grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmer ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil. Mit der neuen Regelung soll nun der Anwendungsbereich auf UnternehmerInnen ausgedehnt werden, welche ihr Unternehmen in Österreich oder in einem anderen Mitgliedsstaat betreiben.

Neue Regelung der österreichischen Bundesregierung für Kleinunternehmer

Die Regierung hat eine Einigung erzielt, wie das letzte Drittel der kalten Progression rückerstattet wird. Erfreulich ist, dass die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro ansteigen wird. Diese Anpassung ermöglicht es Kleinunternehmer:innen, weiterhin von der Steuerbefreiung zu profitieren, ohne einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil zu erleiden.

Ebenso werden die Steuerstufen über die Inflation hinaus erhöht. Alle Steuerstufen – außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab 1 Mio. Euro – werden demnach um knapp vier Prozent angehoben. Zudem steigt das Kilometergeld und wird für Pkw, Motorräder und Fahrräder einheitlich mit 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.

Was verändert sich und was bleibt gleich?

  • Umsatzgrenze: Die bisherige inländische Umsatzgrenze von € 35.000 „netto“ wird auf € 55.000 „brutto“ angehoben.
  • Geltungsbereich: Der Anwendungsbereich der Regelung wird auf Unternehmer:innen ausgedehnt, die ihr Unternehmen in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat betreiben.
  • Überschreitung der Umsatzgrenze: Die Umsatzgrenze darf im vorangegangenen sowie im laufenden Jahr nicht überschritten werden. Wenn die Umsatzgrenze im laufenden Jahr um mehr als 10% überschritten wird, gilt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Wird die Grenze jedoch um nicht mehr als 10% überschritten, kann die Regelung bis zum Ende des Kalenderjahres beibehalten werden.
  • Vorsteuerabzug: Wie bisher schließt die Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer:innen den Vorsteuerabzug aus.

Diese Anpassungen treten ab 2025 in Kraft und sollen Kleinunternehmer:innen innerhalb der EU einen fairen und einheitlichen Wettbewerb ermöglichen.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung ab dem kommenden Jahr ist besonders vorteilhaft für Unternehmer:innen mit geringem Umsatz und wenigen Investitionen. Bei wachsenden Umsätzen oder hohen Investitionen sollte jedoch überlegt werden, ob der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, um den Vorsteuerabzug nutzen zu können. Wenn dieses Thema für Sie spannend ist oder Sie noch mehr Informationen bezüglich eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedsstaat benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Ansprechpartner: Herr Bernhard Ditachmair, MBA unter bernhard.ditachmair@ditachmair.at.

Bildnachweis: Shutterstock/Africa Studio.

Beitrag teilen