Stärker kontrolliert, besser informiert: Das neue Medientransparenzgesetz
Das Medientransparenzgesetz (MedKF-TG) ist ein österreichisches Gesetz, das im Jahr 2012 eingeführt wurde, um die Transparenz bei der Vergabe von Werbeaufträgen und von Förderungen öffentlicher Stellen zu erhöhen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Medienunternehmen Gelder aus öffentlichen Mitteln erhalten, und dadurch mögliche Beeinflussungen oder Interessenskonflikte offenzulegen.
Medientransparenz 2.0: Was sich mit der Neufassung ändert
12 Jahre später tritt nun eine Novelle zum MedKF-TG vollumfänglich in Kraft. Dies bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, beispielsweise bei der Erteilung von Aufträgen über entgeltliche Werbeleistungen und bei der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber durch die öffentliche Hand. Wir, von Ditachmair und Partner, klären Sie über die wichtigsten Neuerungen selbstverständlich auf.
Mehr Zeit = mehr Flexibilität
Die Meldungen sind nun statt quartalsweise, halbjährlich vorzunehmen. Nach der neuen Rechtslage hat die Bekanntgabe halbjährlich jeweils spätestens nach vier Wochen gerechnet ab dem Ende eines Halbjahres zu erfolgen. Hier ein Beispiel: Für Sachverhalte, welche zwischen dem 01.01. und dem 30.06. angefallen sind, muss die Benachrichtigung an die KommAustria für das erste Halbjahr vom 01.07. bis zum 29.07. erfolgen. Für Sachverhalte im zweiten Halbjahr zwischen dem 01.07. und dem 31.12. erfolgt die vierwöchige Meldephase vom 01.01. bis zum 29.01. des Folgejahres. Selbstverständlich können Sie auch vor der Meldefrist bereits Eingaben tätigen und Sujets hochladen.
Mehr Meldepflicht = mehr Transparenz
Durch den Wegfall der Bagatellgrenze entsteht die Meldepflicht für Sachverhalte ab dem 01.01.2024 grundsätzlich bereits ab dem ersten Cent, der für Werbeleistungen oder Medienkooperationen aufgewendet wird. Erfolgt keine geldwerte Leistung, jedoch eine andere Gegenleistung (charakteristische Leistung) im Rahmen eines Tausches oder tauschähnlichen Geschäfts, so kann dies ebenfalls eingabepflichtig sein, wobei eine Bewertung der Gegenleistung zu erfolgen hat.
Weniger Leermeldungen = mehr Freizeit
Grundsätzlich besteht nach der neuen Rechtslage für Sachverhalte ab dem 01.01.2024 keine Pflicht zur Abgabe von Leermeldungen mehr. Sind innerhalb eines meldepflichtigen Zeitraums keine Aufträge über entgeltliche Werbeleistungen in Medien oder auf Flächen und/oder Förderungen an Medieninhaber periodischer Medien erfolgt, ist keine verpflichtende Bekanntgabe vorzunehmen. Selbstverständlich können Sie dennoch freiwillig eine Erklärung gegenüber der KommAustria abgeben.
Mehr Visualisierung = mehr Vergleichbarkeit
Das neue Gesetz besagt zudem, dass die veröffentlichten Daten auf der Website visualisiert werden müssen. Dadurch sind die Informationen für die breite Öffentlichkeit leichter verständlich und zugänglicher. Dies fördert die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Ausgaben.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Bernhard Ditachmair gerne zur Verfügung: berhnard.ditachmair@ditachmair.at.
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