Der Handwerkerbonus soll rückwirkend ab 01. März 2024 gelten und Anreize für Umbauten, Sanierungen oder die Wohnraumschaffung setzen. Zudem werden damit auch Handwerksbetriebe in Österreich unterstützt und KundInnen finanziell entlastet. Der Beschluss soll im April gefasst und weitere Details zur Antragstellung veröffentlicht werden.
Comeback
Bereits in früheren Jahren gab es in Österreich einen entsprechenden Handwerkerbonus. Nun erlebt der Handwerkerbonus ein Comeback!
Förderhöhe
Gefördert werden alle Leistungen professioneller Handwerker bzw. alle Handwerksarbeiten. Der Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der Gesamtkosten, sofern diese mehr als 500 Euro betragen. Die Förderung wird auf eine Gesamtsumme von 10.000 Euro beschränkt, was einen maximalen Handwerkerbonus von 2.000 Euro ausmacht. Der Bonus soll pro erwachsender Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden können.
Betroffene Handwerksarbeiten
Die betroffenen Handwerksarbeiten müssen im Zeitraum zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Die zugrundeliegenden Aufwendungen können steuerlich nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Der Bonus soll je erwachsener Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden können.
Antrag
Die Details zur Beantragung des Handwerkerbonus sind noch nicht bekannt und werden nach Beschlussfassung und Veröffentlichung hier bereitgestellt.
Ansprechperson
Tobias Höglinger, LL.B I Geschäftsleitung (Ditachmair & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH)
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