Für österreichische Unternehmer:innen bietet der Gewinnfreibetrag (GFB) eine wertvolle Möglichkeit, steuerliche Belastungen zu reduzieren. Der GFB ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Optimierung, der insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen erhebliche Vorteile bringen kann. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie der Gewinnfreibetrag funktioniert, wer davon profitiert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die volle steuerliche Entlastung zu erzielen.

Was ist der Gewinnfreibetrag und wie wird er berechnet?

Der Gewinnfreibetrag ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der Unternehmer:innen in Österreich dabei hilft, einen Teil ihres Gewinns steuerfrei zu belassen. Er besteht aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Freibetrag. Die Höhe des Gewinnfreibetrags hängt vom Unternehmensgewinn ab und wird wie folgt gestaffelt:

  • Grundfreibetrag: Bis zu einem Gewinn von 33.000 € kann ein Freibetrag von 15 % des Gewinns geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass bis zu 4.950 € steuerfrei bleiben.
  • Investitionsbedingter Freibetrag: Für Gewinne über 33.000 € kann der Gewinnfreibetrag nur geltend gemacht werden, wenn Investitionen in bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter, wie Wertpapiere oder abnutzbare Anlagegüter, getätigt werden. Insgesamt beträgt der maximale Gewinnfreibetrag bis zu 46.400 €.

Diese Regelung sorgt dafür, dass Unternehmer:innen nicht nur kleinere Gewinne steuerlich entlasten können, sondern auch Investitionen gefördert werden, die langfristig zur Unternehmensentwicklung beitragen.

Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen und was wird gefördert?

Grundsätzlich können alle natürlichen Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit erzielen, den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen. Es handelt sich also um eine Regelung, die vor allem Einzelunternehmen und Personengesellschaften zugutekommt.

Um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen, müssen Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter erfolgen. Dazu zählen unter anderem:

  • Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter, die mindestens vier Jahre dem Unternehmen dienen (z. B. Maschinen, Geräte)
  • Wertpapiere, die in Österreich anerkannt und entsprechend begünstigt sind.

Investitionen in diese Bereiche tragen nicht nur zur Entlastung in der Steuererklärung bei, sondern stärken auch die Basis des Unternehmens für zukünftiges Wachstum.

Vorteile und Voraussetzungen des Gewinnfreibetrags

Die Nutzung des Gewinnfreibetrags bringt mehrere Vorteile für Unternehmer:innen mit sich. Neben der direkten steuerlichen Entlastung fördert er auch gezielte Investitionen, die das Unternehmen langfristig stabilisieren können. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen ist dies eine attraktive Möglichkeit, nicht nur Steuern zu sparen, sondern auch den Geschäftsbetrieb nachhaltig zu stärken.

Die Einkommensteuer, die normalerweise auf den Unternehmensgewinn fällig wird, kann durch den Gewinnfreibetrag erheblich reduziert werden. Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den vollen Vorteil zu nutzen:

  • Investitionen müssen rechtzeitig getätigt werden: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Investitionen im selben Jahr des Gewinns erfolgen.
  • Beachtung der steuerlichen Mindestnutzungsdauer: Für abnutzbare Wirtschaftsgüter muss eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren gewährleistet sein.
  • Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben: Unternehmer:innen sollten sich immer gut über die förderfähigen Investitionen informieren und diese fristgerecht in die Steuererklärung einfließen lassen.

Durch eine frühzeitige und gezielte Planung kann der Gewinnfreibetrag optimal ausgeschöpft und die Steuerbelastung auf ein Minimum reduziert werden.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne! Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie Tobias Höglinger, LL.B, unter der E-Mail-Adresse: tobias.hoeglinger@ditachmair.at und sichern Sie sich eine optimale Steuerplanung für Ihr Unternehmen!

Bildnachweis: Shutterstock/bpawesome.

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