Entsendung von Mitarbeiter.innen: Österreich, EU und außerhalb der EU
Die Entsendung von Mitarbeiter:innen ist ein komplexes, aber essentielles Instrument für viele Unternehmen, um internationale Projekte zu realisieren und globale Märkte zu bedienen. Dabei sind jedoch zahlreiche gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten, die je nach Zielland variieren können. In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die Entsendung von Mitarbeiter:innen innerhalb Österreichs, der EU und außerhalb der EU.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Entsendung
ÖSTERREICH
In Österreich unterliegt die Entsendung von Mitarbeiter:innen strengen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Diese umfassen unter anderem:
- Meldepflicht: Die Entsendung von Mitarbeiter:innen muss der zuständigen Behörde gemeldet werden.
- Arbeitsgenehmigung: Mitarbeite:innen aus Drittstaaten benötigen eine Arbeitsgenehmigung.
- Sozialversicherung: Die Mitarbeite:innen müssen in Österreich sozialversichert sein.
Beispiel: Ein Unternehmen in Wien entsendet einen Beschäftigten nach Graz, um dort ein Projekt zu leiten. Der Erwerbstätige bleibt weiterhin beim Wiener Unternehmen angestellt und wird über die österreichische Sozialversicherung abgesichert.
EUROPÄISCHE UNION
Innerhalb der EU gelten besondere Regelungen, die durch die Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG) und deren Überarbeitungen festgelegt sind. Die wichtigsten Punkte sind:
- Gleiche Arbeitsbedingungen: Entsandte Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie lokale Mitarbeiter:innen im Zielland.
- Meldepflichten: Je nach Zielland müssen die Entsendungen den jeweiligen nationalen Behörden gemeldet werden.
- Sozialversicherung: Mitarbeiter:innen bleiben in ihrem Heimatland sozialversichert, solange die Entsendung nicht länger als 24 Monate dauert.
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen entsendet einen Beschäftigten nach Frankreich, um dort für sechs Monate ein Projekt zu unterstützen. Der Beschäftigte bleibt in Deutschland sozialversichert und erhält die gleichen Arbeitsbedingungen wie seine französischen Kollegen.
AUSSERHALB DER EU
Bei der Entsendung von Beschäftigten in Länder außerhalb der EU sind die Regelungen deutlich vielfältiger und komplexer:
- Arbeitsvisa und Genehmigungen: Mitarbeite:innen benötigen in der Regel ein Arbeitsvisum und eventuell eine Arbeitserlaubnis im Zielland.
- Sozialversicherung: Oft muss eine doppelte Sozialversicherung (im Heimat- und Zielland) vermieden werden, hierfür gibt es bilaterale Sozialversicherungsabkommen.
- Steuerliche Regelungen: Es müssen die steuerlichen Vorschriften beider Länder beachtet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Beispiel: Ein österreichisches Unternehmen entsendet einen Beschäftigten für ein Jahr in die USA. Der Angestellte benötigt ein entsprechendes Arbeitsvisum und bleibt in Österreich sozialversichert, sofern ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Ablauf und Berücksichtigungen bei der Entsendung
VORBEREITUNG
Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung ist entscheidend. Folgende Schritte sind wichtig:
- Prüfung der gesetzlichen Anforderungen: Diese variieren je nach Zielland.
- Beantragung von Visa und Arbeitserlaubnissen: Besonders wichtig bei Entsendungen außerhalb der EU.
- Versicherungsfragen klären: Sicherstellen, dass der Beschäftigte ausreichend versichert ist.
- Wohnungs- und Reiseorganisation: Unterstützung bei der Suche nach Unterkunft und Transportmöglichkeiten.
DURCHFÜHRUNG
Während der Entsendung müssen Unternehmen Folgendes sicherstellen:
- Einhaltung der Meldepflichten: Fristen und Anforderungen müssen beachtet werden.
- Betreuung des Beschäftigten vor Ort: Unterstützung bei Fragen und Problemen.
- Fortlaufende Kommunikation: Regelmäßiger Kontakt zum Heimatunternehmen.
NACH DER RÜCKKEHR
Nach Abschluss der Entsendung sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Erfahrungsaustausch und Feedback: Das Unternehmen sollte die Erfahrungen des Beschäftigten nutzen.
- Reintegration: Unterstützung der Mitarbeiter:innen bei der Wiedereingliederung ins Heimatunternehmen.
Fazit
Die Entsendung von Mitarbeiter:innen erfordert eine gründliche Vorbereitung und die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen. Ob innerhalb Österreichs, der EU oder außerhalb der EU, Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, um reibungslose Abläufe und die Zufriedenheit der entsandten Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und individuellen Anfragen zur Verfügung: office@ditachmair.at.
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