Das Jahresende ist nicht nur die Zeit der Reflexion, sondern auch eine gute Gelegenheit für Unternehmer:innen in Österreich, steuerlich klug zu handeln. Wer strategisch plant und bestimmte Maßnahmen ergreift, kann die Steuerlast gezielt senken. Hier sind einige Steuertipps, die Sie vor dem Jahreswechsel beachten sollten:

Gewinnrealisierung oder Gewinnverschiebung

Eine gute Steuerplanung beginnt mit der Frage: Sollten Sie Gewinne noch in diesem Jahr realisieren oder lieber ins nächste Jahr verschieben? Wenn das Geschäftsjahr erfolgreich verlaufen ist, kann es sinnvoll sein, Gewinne zu realisieren, um Verluste oder Freibeträge aus Vorjahren zu nutzen. Umgekehrt kann es ratsam sein, größere Einnahmen ins kommende Jahr zu verlegen, um die Steuerlast für dieses Jahr zu reduzieren.

Investitionen tätigen

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um geplante Investitionen vorzuziehen. In Österreich haben Unternehmer:innen die Möglichkeit, durch Investitionen den zu versteuernden Gewinn zu mindern:

  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter: Anschaffungen bis 1.000 Euro (= Nettogrenze bei Vorsteuerabzugsfähigen Unternehmen) können sofort abgeschrieben werden.
  • Investitionsfreibetrag (IFB): Für Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen steht Ihnen ein Freibetrag von 10 % bis 15 % der Anschaffungskosten zu. Das ist besonders attraktiv, wenn Sie ohnehin vorhaben, in neue Maschinen, EDV oder Fahrzeuge zu investieren.

Rückstellungen bilden

Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen können den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Rückstellungen für etwa Reparaturen, Garantieleistungen oder laufende Gerichtsverfahren sollten vor Jahresende gebildet werden, da sie als Betriebsausgaben die Steuerlast senken. Rückstellungen sind auch in Österreich eine gängige Methode, um die Steuerlast zu optimieren.

Achtung: die Bildung von Rückstellungen ist grundsätzlich Unternehmen mit einer doppelten Buchführung vorbehalten!

Betriebliche Altersvorsorge

Die betrieblichen Vorsorgemodelle in Österreich bieten Unternehmer:innen die Möglichkeit, für die eigene Rente vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich teilweise absetzbar und können eine wertvolle Investition in Ihre Zukunft sein.

Forderungsmanagement: Uneinbringliche Forderungen abschreiben

Haben Sie offene Forderungen, die sich voraussichtlich nicht mehr einbringen lassen? Dann sollten Sie diese bis zum Jahresende abschreiben. Uneinbringliche Forderungen mindern den Gewinn und können steuerlich geltend gemacht werden. Hier ist eine genaue Prüfung Ihrer offenen Posten notwendig. Wann eine Forderung uneinbringlich ist, bedarf einer konkreten Prüfung und Dokumentation (z.B.: Zahlungsunfähigkeit des Kunden).

Verlustverrechnung

Natürliche Personen, die in den Vorjahren Verluste verzeichnet haben, können diese mit aktuellen Gewinnen verrechnen. Für Juristische Personen besteht eine beschränkte Vortragsfähigkeit. Verlustvorträge sind eine wertvolle Möglichkeit, um die Steuerlast zu senken. Verluste lassen sich in Österreich bis zu einem bestimmten Maß in die Folgejahre übertragen und bieten Ihnen somit Flexibilität bei der Steuerplanung.

Steuerfreie Zuwendungen an Mitarbeiter:innen

Mitarbeiter:innen lassen sich auch ohne hohe steuerliche Belastung motivieren. Sachzuwendungen wie Gutscheine oder Weihnachtsgeschenke sind unter gewissen Voraussetzungen betragsmäßig steuerfrei und können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Diese Zuwendungen steigern nicht nur die Motivation, sondern bringen auch steuerliche Vorteile für Ihr Unternehmen.

Lagerbestände bereinigen

Lagerbestände, die unverkäuflich oder veraltet sind, sollten vor dem Jahresende abgeschrieben werden. Eine Lagerbereinigung kann den buchhalterischen Gewinn und somit die Steuerlast senken. Besonders in Branchen mit hohem Warenbestand, wie dem Handel oder der Produktion, ist dies ein gängiger Schritt, um die Bilanz zu optimieren.

Fortbildungen und Fachliteratur

Die Förderung von Fortbildungen für sich selbst und Ihre Mitarbeiter:innen zahlt sich aus – sowohl langfristig für das Unternehmen als auch steuerlich. Kosten für Seminare, Weiterbildungen oder Fachliteratur sind als Betriebsausgaben absetzbar und mindern so Ihren zu versteuernden Gewinn.

Steueroptimierte Entnahmen

Unternehmer:innen, die als Einzelunternehmer:innen oder in Personengesellschaften tätig sind, können vor dem Jahresende steuerlich optimierte Entnahmen vornehmen. Dies kann in der Planung der eigenen Einkünfte und dem optimalen Steuersatz für das laufende Jahr eine wichtige Rolle spielen. Eine Gehaltserhöhung vor Jahresende kann ebenfalls steuerlich vorteilhaft sein.

Spenden als Abzugsposten

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind nicht nur ein Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung, sondern auch steuerlich absetzbar. Spenden mindern den steuerpflichtigen Gewinn und bieten Ihnen die Möglichkeit, Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen.

Fazit: Steuerliche Vorteile zum Jahresende gezielt nutzen

Unternehmer:innen in Österreich haben am Jahresende viele Möglichkeiten, ihre Steuerlast durch kluges Handeln zu senken. Egal, ob Sie Investitionen tätigen, Rückstellungen bilden oder Ihre Forderungen überprüfen – eine vorausschauende Steuerplanung spart bares Geld.

Wichtig: Diese Maßnahmen sollten stets in Absprache mit der Steuerberatungskanzlei durchgeführt werden, um die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens zu berücksichtigen und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Steuerspartipps? Wir stehen Ihnen gerne unter office@ditachmair.at mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, das Jahresende steuerlich optimal zu gestalten!

Bildnachweis: Shutterstock/Dilok Klaisataporn.

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