Eingliederungshilfen für über 50-jährige Menschen in österreichische Unternehmen

In Österreich ist die Eingliederung älterer Arbeitnehmer:innen ein wichtiges Thema, insbesondere für Menschen über 50. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung und der Fachkräftemangel haben dazu geführt, dass es verschiedene Initiativen und Programme gibt, die darauf abzielen, diese Gruppe wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Besonders hervorzuheben ist dabei die Beschäftigungsinitiative der österreichischen Bundesregierung.

Möglichkeiten der Eingliederungshilfe für über 50-Jährige

Die österreichische Bundesregierung hat mehrere Förderprogramme ins Leben gerufen, um Unternehmen zu ermutigen, Menschen über 50 einzustellen. Hier einige der wichtigsten Programme:

  • Eingliederungsbeihilfe: Diese Förderung bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ältere Arbeitslose einstellen. Sie soll dazu dienen, den Wiedereinstieg zu erleichtern und Unternehmen einen Anreiz bieten, ältere Arbeitnehmer:innen zu beschäftigen. Die Höhe und Dauer der Beihilfe hängen von den individuellen Voraussetzungen ab, können aber bis zu 66 % der Lohnkosten betragen.
  • Beschäftigungsinitiative 50+: Eine Initiative der Bundesregierung, die besonders Langzeitarbeitslose über 50 Jahre unterstützt. Arbeitgeber:innen, die Personen aus dieser Gruppe einstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. Diese Förderung ist oft regional unterschiedlich geregelt.
  • Altersteilzeit: Diese ermöglicht es älteren Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren und dennoch in das Unternehmen integriert zu bleiben. Diese Maßnahme wird vom Staat finanziell unterstützt und bietet Unternehmen die Möglichkeit, ältere Fachkräfte im Betrieb zu halten.
  • Qualifizierungsmaßnahmen: Viele Unternehmen nutzen Förderungen zur Weiterbildung älterer Arbeitnehmer:innen. Diese Programme helfen dabei, Qualifikationen zu aktualisieren und auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarkts abzustimmen. Besonders in Branchen, die von der Digitalisierung betroffen sind, ist dies von großer Bedeutung.

Unterschiede in den Bundesländern

Die spezifischen Förderungen können je nach Bundesland leicht variieren. Während es auf Bundesebene eine einheitliche Grundlage gibt, haben manche Bundesländer zusätzliche Programme zur Unterstützung von älteren Arbeitnehmer:innen eingerichtet. In Vorarlberg, zum Beispiel, gibt es besondere Förderungen für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), während Wien sich stärker auf die Qualifizierung älterer Arbeitsloser konzentriert.

Auch regionale Arbeitsmarktinitiativen oder spezielle Programme des AMS (Arbeitsmarktservice) können in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Es lohnt sich daher, als Unternehmer:in oder Arbeitnehmer:in die regionalen Programme genau zu prüfen.

Vorteile für Unternehmen

Ältere Arbeitnehmer:innen bringen eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die für Unternehmen von großem Wert sein können:

  • Erfahrung und Fachwissen: Menschen über 50 haben in der Regel jahrelange Berufserfahrung und bringen wertvolles Wissen mit, das im Unternehmen genutzt werden kann.
  • Verlässlichkeit und Loyalität: Ältere Arbeitnehmer:innen zeichnen sich oft durch eine hohe Arbeitsmoral und Loyalität aus. Sie sind weniger geneigt, häufig den Arbeitsplatz zu wechseln, was zu einer geringeren Fluktuation im Unternehmen führt.
  • Mentorenfunktion: Ältere Mitarbeiter:innen können jüngeren Kolleg:innen als Mentoren dienen und so zum Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens beitragen.
  • Staatliche Unterstützung: Wie bereits erwähnt, gibt es zahlreiche staatliche Förderungen, die Unternehmen entlasten, wenn sie ältere Arbeitnehmer:innen einstellen.

Regeln und Rückzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es gibt klare Regelungen, was passiert, wenn ein Arbeitsverhältnis während der Förderungsphase endet. Grundsätzlich gilt: Sollte das Dienstverhältnis ohne schwerwiegenden Grund (z.B. Kündigung durch den Arbeitgeber) vor Ablauf der Förderung beendet werden, kann es sein, dass der Arbeitgeber einen Teil der erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss. Die genauen Bedingungen sind jedoch abhängig von der jeweiligen Förderung und müssen in den Förderrichtlinien nachgelesen werden. Einvernehmliche Auflösungen oder Kündigungen durch den Arbeitnehmer haben in der Regel keine Rückzahlungsverpflichtung zur Folge.

Aktuelle Zahlen und Studien zur Arbeitslosigkeit von Menschen über 50

Laut den aktuellsten Zahlen des AMS sind in Österreich etwa 22 % der Arbeitslosen über 50 Jahre alt (Stand 2023). Der Bildungsgrad in dieser Altersgruppe variiert stark. Ein Großteil der älteren Arbeitslosen verfügt über einen Pflichtschulabschluss oder eine abgeschlossene Lehre, während eine kleinere Gruppe über eine höhere Ausbildung (z.B. Matura oder Studium) verfügt. Besonders betroffen von Arbeitslosigkeit sind jene, die lange in einem Beruf tätig waren, der durch den technologischen Wandel weniger gefragt ist.

Fazit

Die Eingliederungshilfen für Menschen über 50 in österreichische Unternehmen bieten eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Die Unternehmen profitieren von erfahrenen und zuverlässigen Mitarbeiter:innen sowie finanziellen Unterstützungen, während ältere Arbeitslose eine Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. Unternehmer:innen sollten sich daher eingehend über die verschiedenen Förderungen informieren, um die besten Möglichkeiten für sich und ihre potenziellen Mitarbeiter:innen zu nutzen.

Am Ende dieses Prozesses ist es für Unternehmen oft ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen, um sicherzustellen, dass alle Fördermöglichkeiten genutzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ein kompetenter Partner für alle Fragen rund um Personal und Personalverrechnung ist Ditachmair & Partner.

Für weitere Informationen und persönliche Beratung wenden Sie sich gerne an office@ditachmair.at.

Bildnachweis: Shutterstock/Fab_1, Shutterstock/Roman Samborskyi.

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