Prämiensplitting, lohnsteuerliche Sechsteloptimierung einer Prämie und Formel 7 – Ditachmair & Partner schafft Klarheit bei der steuerfreien Mitarbeiterprämie

Die Ausschüttung von Prämien ist vonseiten des Arbeitgebers meist mit der Erreichung von Zielen und der Zufriedenheit mit den Mitarbeitenden verknüpft, während es für diese meist ein Gefühl der Wertschätzung und Motivation erzeugt.

Im nachfolgenden Beitrag soll erörtert werden, wie Prämien in der Personalverrechnung steueroptimal behandelt werden und welche Vorteile eine Mitarbeitergewinnbeteiligung mit sich bringt.

Sonstige Bezüge und Prämien

Unter sonstigen Bezügen werden alle Bezüge verstanden, welche entweder in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen, wie beispielsweise die Urlaubsbeihilfe oder Weihnachtsremuneration, oder auch nur einmalig ausgezahlt werden. Im Gegensatz dazu werden Prämien als Belohnung für herausragende Leistungen und besondere Arbeitsanforderungen, wie beispielsweise das Erreichen eines vereinbarten Ziels, im Nachhinein gewährt. Werden nun Jahresprämien auf Basis einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Monatsraten verteilt ausbezahlt, so liegen laufende, sechstelerhöhende Bezüge vor. Wenn Sie nun die Ausschüttung der Prämie clever planen, kann eine hohe Steuerersparnis erzielt werden, was bei einer Einmalauszahlung hingegen nicht der Fall ist. Sobald eine Sechsteloptimierung zum Tragen kommt, wird der Prämienbetrag in 14 bzw. 7 Beträgen ausbezahlt. Somit können 2 Zahlungen als Sonderzahlung in der Lohnsteuer behandelt werden, wodurch sich eine steuerliche Begünstigung von 6 bzw. 27% nach Höhe der Prämie ergibt.

Steuervorteile durch Sechsteloptimierung und Mitarbeitergewinnbeteiligung

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass nur dann ein Steuervorteil bei der Sechsteloptimierung erzielt wird, wenn die Mitarbeitenden über der Höchstbeitragsgrundlage von EUR 6.060,00 p.m. verdienen. Falls also in Ihrem Unternehmen keine Großverdiener angestellt sind, empfiehlt sich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung. Dabei ist es möglich, eine Summe von bis zu EUR 3.000,00 jährlich pro Arbeitnehmer steuerfrei auszubezahlen. Lohnsteuerfrei bedeutet allerdings nicht gleichzeitig lohnnebenkostenfrei, und daher muss nach wie vor die Sozialversicherung als Sonderzahlung oder laufender Bezug entrichtet werden. Konkret kommt die Formel 7 also immer dann zum Tragen, wenn Prämien laufend ausbezahlt werden und so laufende, sechstelerhöhende Bezüge vorliegen. Die Optimierung des Jahressechstels funktioniert mittels der sogenannten Formel 7, wobei 6/7 der Prämie aufgrund der Vereinbarung laufend ausbezahlt werden und 1/7 lohnsteuerbegünstigt als Sonderzahlung abgerechnet wird.

Zu Beachten

Sobald die monatliche und einmalige Auszahlung ohne vorherige Vereinbarung kombiniert werden, erfolgt die Versteuerung wie ein laufender Bezug und ohne Sechstelerhöhung!

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Bildnachweis: Shutterstock/Andrey_Popov.

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