Für Unternehmer in Österreich ist die Kenntnis der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben essenziell, um die Steuerlast zu optimieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Dieser Blog gibt einen kurzen, aber effizienten Überblick über die wichtigsten Kategorien der steuerlichen Absetzbarkeit und beleuchtet die Neuerungen im Jahr 2024.
Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dazu zählen:
Miet- und Leasingkosten:
Kosten für Büroräume, Maschinen und Fahrzeuge.
Personalkosten:
Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge und Ausgaben für Fortbildung.
Material- und Warenkosten:
Kosten für Rohstoffe, Handelswaren und Betriebsmittel.
Werbe- und Marketingkosten:
Ausgaben für Werbung, Sponsoring und Öffentlichkeitsarbeit.
Dienstleistungen: Beratungskosten,
Rechts- und Steuerberatung sowie externe Dienstleistungen.
Abschreibungen
Abschreibungen betreffen die Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über die Nutzungsdauer. Dies umfasst:
Gebäude und Immobilien:
Abschreibungen über die gesetzliche Nutzungsdauer (meist 40-50 Jahre).
Fahrzeuge und Maschinen:
Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3-10 Jahre).
Büroausstattung:
Computer, Möbel und andere Betriebsausstattungen (3-5 Jahre).
Reisekosten
Reisekosten können steuerlich abgesetzt werden, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Dazu gehören:
Fahrtkosten:
Kilometergeld bei Nutzung des Privatfahrzeugs oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
Übernachtungskosten:
Hotelrechnungen und sonstige Übernachtungskosten.
Verpflegungspauschalen:
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei längeren Reisen.
Fort- und Weiterbildung
Fort- und Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn sie der beruflichen Qualifikation dienen. Hierzu zählen:
Seminare und Schulungen:
Kosten für Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.
Fachliteratur:
Bücher und Zeitschriften, die beruflich genutzt werden.
Mitgliedsbeiträge:
Beiträge zu Berufsverbänden und Fachorganisationen.
Betrieblich genutzte Immobilien
Kosten für betrieblich genutzte Immobilien sind steuerlich absetzbar. Dies beinhaltet:
Erhaltungskosten:
Reparaturen und Instandhaltung.
Nebenkosten:
Betriebskosten wie Strom, Wasser und Heizung.
Neuerungen 2024
Im Jahr 2024 gibt es einige steuerliche Neuerungen, die Unternehmer beachten sollten:
Erhöhung der Abschreibungssätze:
Für bestimmte Wirtschaftsgüter wurden die Abschreibungssätze angehoben, um Investitionen zu fördern.
Digitalisierungsprämie:
Einführung einer neuen Prämie für Investitionen in digitale Infrastruktur und Software.
Erweiterung der Forschungsprämie:
Erhöhung der steuerlichen Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Fazit
Ein umfassendes Verständnis der steuerlichen Absetzbarkeit kann Unternehmern helfen, ihre Steuerlast zu minimieren und finanzielle Ressourcen effektiv zu nutzen. Besonders die Neuerungen im Jahr 2024 bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Optimierung. Für detaillierte Beratung und individuelle Lösungen empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater zu konsultieren.
Kontakt:
Für weiterführende Informationen und eine persönliche Beratung kontaktieren Sie bitte die Steuerberatungskanzlei Ditachmair & Partner. Bernhard Ditachmair, MBA, steht Ihnen unter bernhard.ditachmair@ditachmair.at zur Verfügung.
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