Entdecken Sie in unserem Blog, wie Ihre deutsche Rente dank des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei bleibt, und was das für Ihre Steuern bedeutet. Kurz, klar, kompakt – jetzt informieren!
Doppelbesteuerungsabkommen
Die deutschen Rentenbezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung werden auf Grund des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, kurz DBA genannt, in Österreich von der Steuer befreit. Das DBA regelt welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht ausüben darf, und welcher Staat ganz oder teilweise auf das Versteuern verzichten muss, um somit eine effektive Einmalbesteuerung erzielen zu können. Das Besteuerungsrecht für die deutsche Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung hat Deutschland. Das bedeutet, die deutsche Rente wird in Deutschland versteuert, nicht in Österreich.
Jedoch werden bei in Österreich wohnhaften Bürgern die deutschen Brutto-Rentenbezüge bei der Berechnung der Steuerklasse für alle übrigen Einkommen, die in Österreich zu versteuern sind, berücksichtigt (= Progressionsvorbehalt). Aufgrund des Progressionsvorbehaltes (DBA AT-DE) fließen die deutschen Rentenbezüge zwar in die Steuerbemessungsgrundlage ein, doch wird in der tatsächlichen Steuerberechnung nur das österreichische Einkommen einbezogen. Auf die Steuerbemessungsgrundlage wird schlussendlich ein ermittelter Durchschnittssteuersatz angewendet.
Die Höhe der Steuerklasse, des Steuersatzes, ist abhängig von der Summe des gesamten Einkommens (inländischem sowie ausländischem) und mit diesem errechneten Steuertarif wird das österreichische Einkommen versteuert. Aufgrund des höheren Steuersatzes kommt es meistens zu einer Steuernachzahlung. Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unterjährig mindern die möglicherweise hohe Steuernachzahlung gegen Jahresende.
Kontaktperson
Tobias Höglinger, LL.B, Steuerberater-Berufsanwärter (Ditachmair & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH)
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