Das Jahresende naht – die perfekte Gelegenheit, nicht nur die Feiertage vorzubereiten, sondern auch die eigene Steuerlast zu optimieren. Auch für Endkonsument:innen gibt es in Österreich verschiedene Möglichkeiten, durch clevere Maßnahmen Steuern zu sparen. Hier finden Sie einige Steuertipps, die Sie vor dem Jahreswechsel beachten sollten:
Kosten für Handwerker:innenleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Renovierungen, Reparaturen oder Gartenarbeiten, können Sie in Österreich steuerlich geltend machen. Dies gilt für Arbeiten im privaten Haushalt, wie z. B. Malerarbeiten, Reparaturen von Heizanlagen oder Elektroinstallationen.
20 % der Kosten für Handwerker:innenleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuer abgezogen werden, allerdings nur die Arbeitskosten, nicht Materialkosten. Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege auf, da das Finanzamt nur Überweisungen akzeptiert.
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind in Österreich steuerlich absetzbar. Besonders praktisch: Sie müssen die Spenden nicht selbst in Ihrer Steuererklärung angeben, da die Organisationen diese direkt an das Finanzamt melden. Dies gilt für Spenden an:
Sollten Sie im laufenden Jahr mit Krankheits- oder Pflegekosten belastet gewesen sein, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dazu zählen:
Auch Kosten für Kuren oder den Umbau des Wohnraums für Menschen mit Behinderungen sind in bestimmten Fällen absetzbar. Wichtig ist, dass die Kosten nachweisbar sind, z. B. durch Rechnungen und ärztliche Bestätigungen.
Beruflich bedingte Ausgaben, die als Werbungskosten bezeichnet werden, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Werbungskosten zählen:
Der Pauschalbetrag für Werbungskosten beträgt in Österreich 132 (auch für 2024 und die Folgejahre) Euro pro Jahr. Sollten Ihre tatsächlichen Kosten höher liegen, sollten Sie alle Ausgaben gut dokumentieren und in der Steuererklärung angeben.
Eltern können in Österreich Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.300 Euro pro Kind und Jahr absetzen. Dazu zählen z. B. Ausgaben für die Betreuung in der Krippe, im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater. Wichtig ist, dass die Betreuungsperson eine pädagogische Ausbildung hat und die Zahlung nachweislich erfolgt.
Der Kirchenbeitrag zählt in Österreich ebenfalls zu den absetzbaren Sonderausgaben. Bis zu 400 Euro (Anhebung 600 € ab 2025) pro Jahr können Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben und so direkt von Ihrer Steuerlast abziehen.
Investitionen in die eigene Bildung lohnen sich auch steuerlich. Kosten für berufliche Aus- und Fortbildung können als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für klassische Kurse und Seminare als auch für Fachliteratur oder beruflich genutzte Onlinekurse.
Achtung: nicht jeder Kurs wird vom Finanzamt akzeptiert!
Prüfen Sie Ihre Versicherungsbeiträge! Beiträge zu bestimmten Vorsorgeversicherungen wie der Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Auch die Prämien für freiwillige Zusatzversicherungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich berücksichtigt werden.
Wenn Sie aufgrund eines beruflichen Wechsels oder einer Versetzung umziehen, können Sie die dabei anfallenden Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Das gilt beispielsweise für Makler:innengebühren, Transportkosten oder doppelte Mietbelastungen.
Das Jahresende ist die beste Gelegenheit, um noch einmal gezielt Maßnahmen zu ergreifen und die eigene Steuerlast zu senken. Von Spenden über Handwerker:innenleistungen bis hin zu Ausgaben für die Altersvorsorge gibt es in Österreich viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wer rechtzeitig handelt und alle Belege sammelt, kann sich auf eine geringere Steuerlast freuen – und vielleicht sogar auf eine Rückzahlung.
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