Das Steuerrecht in Österreich kann komplex und überwältigend wirken, besonders für neue Unternehmerinnen. Dieser Blog bietet einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Unternehmerinnen kennen sollten, um einen schnellen und fundierten Einstieg in das österreichische Steuerrecht zu erhalten.
Einkommensteuer (ESt)
Wichtig zu wissen: Unternehmer:innen müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten und am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wir unterstützen Sie bei der Planung ihres voraussichtlichen Gewinnes und passen die Steuervorauszahlungen entsprechend an.
Körperschaftsteuer (KöSt)
Wichtig zu wissen: Der Steuersatz beträgt seit 2024 23%. Auch hier sind vierteljährliche Vorauszahlungen und eine jährliche Steuererklärung (Bilanz im Sinne des UGB) erforderlich.
Umsatzsteuer (USt)
Wichtig zu wissen: Der Regelsatz beträgt 20%, der ermäßigte Satz 10% bzw. 13%. Kleinunternehmer:innen mit einem Jahresumsatz unter 35.000 Euro können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Achtung: die Kleinunternehmergrenze wurde 2025 erhöht!
Lohnsteuer
Wichtig zu wissen: Unternehmer:innen sind verpflichtet, die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter:innen direkt an das Finanzamt abzuführen.
Steuererklärungen
Aufbewahrungspflichten
Unternehmer:innen müssen Geschäftsunterlagen wie Rechnungen und Verträge mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Längere Aufbewahrungsfristen sind bei Grundstücksumsätzen zu beachten.
Registrierkassenpflicht
Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 15.000 Euro, davon mindestens 7.500 Euro Barumsätze, sind verpflichtet, eine Registrierkasse zu führen.
Das österreichische Steuerrecht stellt Unternehmer:innen vor viele Herausforderungen, bietet aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast. Ein grundlegendes Verständnis der wichtigsten Steuerarten, Fristen und Pflichten ist unerlässlich. Regelmäßige Beratung durch Expertinnen und eine sorgfältige Buchhaltung sind der Schlüssel zum Erfolg.
Für detaillierte und aktuelle Informationen steht Ihnen gerne unser Geschäftsleiter und Spezialist Tobias Höglinger, LL.B unter tobias.hoeglinger@ditachmair.at zur Verfügung.
Bildnachweis: Shutterstock/Alena Piatrova.