Ab 2025 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angepasst. Die Grenze in Österreich steigt auf €55.000 brutto. Ditachmair & Partner klärt über die Änderungen auf.
Ab 2025 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angepasst. Die Kleinunternehmerregelung in Österreich ist eine steuerliche Sonderregelung, die sich an kleine Unternehmen und Selbstständige richtet. Sie bietet diesen die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, um den administrativen Aufwand zu verringern und die Buchhaltung zu vereinfachen. Ditachmair & Partner klärt Sie über die wesentlichen Aspekte der Kleinunternehmerregelung auf.
Die derzeit geltende Kleinunternehmerregelung gilt nur für UnternehmerInnen, die im Inland in Österreich ihr Unternehmen betreiben. Dadurch entsteht für grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmer ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil. Mit der neuen Regelung soll nun der Anwendungsbereich auf UnternehmerInnen ausgedehnt werden, welche ihr Unternehmen in Österreich oder in einem anderen Mitgliedsstaat betreiben.
Die Regierung hat eine Einigung erzielt, wie das letzte Drittel der kalten Progression rückerstattet wird. Erfreulich ist, dass die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro ansteigen wird. Diese Anpassung ermöglicht es Kleinunternehmer:innen, weiterhin von der Steuerbefreiung zu profitieren, ohne einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil zu erleiden.
Ebenso werden die Steuerstufen über die Inflation hinaus erhöht. Alle Steuerstufen – außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab 1 Mio. Euro – werden demnach um knapp vier Prozent angehoben. Zudem steigt das Kilometergeld und wird für Pkw, Motorräder und Fahrräder einheitlich mit 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
Diese Anpassungen treten ab 2025 in Kraft und sollen Kleinunternehmer:innen innerhalb der EU einen fairen und einheitlichen Wettbewerb ermöglichen.
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