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Steuern 23. August 2024 3 Minuten Lesezeit

KFZ-Sachbezug für GmbH-Chefs

Erfahren Sie, wie Sie steuerliche Vorteile nutzen und die Belastung bei der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen optimieren!

DP
Redaktion Ditachmair & Partner Kanzlei Linz

KFZ-Sachbezug für GmbH-Geschäftsführer:innen und -Gesellschafter:innen in Österreich: Aktuelle Regelungen und Steuervorteile

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist in Österreich für GmbH-Geschäftsführer:innen und -Gesellschafter:innen ein wesentliches Thema, das steuerlich sorgfältig behandelt werden muss. Der sogenannte KFZ-Sachbezug stellt einen geldwerten Vorteil dar, der als Einkommen versteuert wird. In diesem Artikel erläutern wir die aktuellen Regelungen zum KFZ-Sachbezug und zeigen, wie Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen können.

Was gilt beim KFZ-Sachbezug?

In Österreich wird der Sachbezug für die private Nutzung eines Firmenwagens auf Basis des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs berechnet. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert bis zu 141 g/km (Stand 2024): Der Sachbezug beträgt 1,5 % des Bruttolistenpreises pro Monat, maximal jedoch 720 €.
  • Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert über 141 g/km: Hier liegt der Sachbezug bei 2 % des Bruttolistenpreises pro Monat, maximal jedoch 960 €.
  • Elektrofahrzeuge: Für reine Elektrofahrzeuge entfällt der Sachbezug bis zu einem Bruttolistenpreis von 40.000 €. Für darüber hinausgehende Beträge gibt es spezielle Regelungen.

Besonderheiten

Für GmbH-Geschäftsführer:innen und -Gesellschafter:innen gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer:innen. Allerdings gibt es je nach Beteiligung und Gesellschaftsstruktur spezifische Aspekte:

  • Geschäftsführer:innen ohne Gesellschaftsanteile: Der Sachbezug wird wie bei einem regulären Arbeitnehmer:innen behandelt und entsprechend versteuert.
  • Geschäftsführer:innen mit Gesellschaftsanteilen (Gesellschafter-Geschäftsführer:in): Hier kann die Einordnung des Fahrzeugs als Betriebs- oder Privatvermögen komplexer ausfallen. Es gilt, besondere steuerliche Regelungen zu beachten, insbesondere bei der Ermittlung des Sachbezugs.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Um die Steuerlast durch den KFZ-Sachbezug zu optimieren, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Elektrofahrzeuge nutzen: Der Verzicht auf den Sachbezug für Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 40.000 € bietet eine attraktive Steuerersparnis.
  • Fahrtenbuch führen: Durch ein Fahrtenbuch kann der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung ermittelt werden. Ist dieser gering, kann die Steuerlast deutlich reduziert werden.
  • Privatnutzung durch Miete: Statt einen Firmenwagen zu nutzen, könnte eine Privatmiete in Betracht gezogen werden. Dadurch entfällt der Sachbezug, allerdings sind die Mietzahlungen steuerlich zu berücksichtigen.
  • Nutzung eines „Poolfahrzeugs“: Wird das Fahrzeug als Poolfahrzeug genutzt, entfällt der Sachbezug, sofern keine feste Zuordnung zu einer Person erfolgt.

Beispiele aus der Praxis

  • Beispiel 1 Elektrofahrzeug: Ein GmbH-Geschäftsführer nutzt ein Elektrofahrzeug mit einem Listenpreis von 38.000 €. Da der Preis unter 40.000 € liegt, entfällt der Sachbezug vollständig, was eine erhebliche Steuerersparnis mit sich bringt.
  • Beispiel 2 Hybridfahrzeug mit hohem CO₂-Ausstoß: Eine GmbH-Gesellschafterin fährt einen Hybrid mit einem Listenpreis von 50.000 € und einem CO₂-Ausstoß von 150 g/km. Der monatliche Sachbezug beträgt 2% vom Anschaffungswert – max. jedoch 960 €, was zu einer erheblichen Steuerbelastung führt.
  • Beispiel 3 Nutzung eines Fahrtenbuchs: Ein Geschäftsführer verwendet ein Firmenfahrzeug sowohl für private als auch betriebliche Zwecke. Durch ein Fahrtenbuch wird nachgewiesen, dass nur 20 % der Fahrten privat sind, was zu einer deutlich geringeren Steuerlast führt.

Fazit

Der KFZ-Sachbezug für GmbH-Geschäftsführer:innen und -Gesellschafter:innen in Österreich bietet verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu optimieren. Ob Elektrofahrzeuge, Fahrtenbuch oder die Nutzung eines Poolfahrzeugs – es gibt zahlreiche Wege, um steuerlich vorteilhafte Entscheidungen zu treffen. Wichtig ist, stets die aktuellen Regelungen im Blick zu behalten und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bildnachweis: Shutterstock/Tomas Ragina.

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