Gute Nachrichten für Arbeitnehmer:innen in Österreich: Für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 35 m² entfällt der Sachbezug. Diese Neuerung erleichtert es österreichischen Unternehmen, Dienstwohnungen attraktiver anzubieten, und bringt gleichz
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer:innen in Österreich: Für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 35 m² entfällt der Sachbezug. Diese Neuerung erleichtert es österreichischen Unternehmen, Dienstwohnungen attraktiver anzubieten, und bringt gleichzeitig handfeste Vorteile für Mitarbeiter:innen.
In Österreich steigen die Mietpreise in vielen Regionen kontinuierlich an, insbesondere in Ballungsräumen. Gleichzeitig vergrößern sich die Pendeldistanzen für viele Arbeitnehmer:innen. Hier bieten Dienstwohnungen eine flexible Lösung. Mit der neuen Regelung für Dienstwohnungen bis 35 m² entfällt der bisher steuerlich relevante Sachbezug, was eine direkte Entlastung für Arbeitnehmer:innen in Österreich bedeutet.
Für Unternehmen im ganzen Land wird die Bereitstellung von Dienstwohnungen so zu einem noch attraktiveren Benefit, mit dem sie Fachkräfte gezielt gewinnen und langfristig binden können. Besonders in den österreichischen Kernbranchen wie Tourismus, Industrie und Dienstleistungen ist dies ein bedeutender Vorteil.
Die Regelung sieht vor, dass für kleine, arbeitsplatznahe Dienstwohnungen bis 35 m² kein Sachbezug mehr angerechnet wird. Das bedeutet:
Arbeitnehmer:innen
Arbeitgeber
Die Umsetzung ist einfach:
Unser Tipp: Lassen Sie sich von Expert:innen beraten, um alle Möglichkeiten dieser Regelung optimal auszuschöpfen und korrekt anzuwenden. Besonders die steuerlichen Rahmenbedingungen in Österreich sollten hierbei berücksichtigt werden.
Bildnachweis: Shutterstock / PHOTOCREO Michal Bednarek.